WAS SIND HAUSHALTSNAHEN DIENSTLEISTUNGEN?

Es sind keine handwerklichen Arbeiten (diese werden gesondert steuerbegünstigt).

Es handelt sich um Tätigkeiten, die gewöhnlich durch die Mitglieder des privaten Haushaltes erledigt werden könnten und eine Dienstleistungsagentur oder ein selbstständiger Dienstleister hierfür beauftragt wird. (§35a Abs. 2 EStG)

Beispiele sind:

  • Hausarbeiten (z.B. Reinigung, Fenster putzen, Bügeln)
  • Gartenpflege (z.B. Rasenmähen, Heckenschneiden)
  • Hausmeisterdienste und Hausreinigung (Treppenreinigung)
  • Kleidungs- und Wäschepflege

Wie mache ich meine Steuervorteile geltend?

Steuerermäßigungen können Sie grundsätzlich nur in Anspruch nehmen, wenn Sie:

  1. Auftraggeber der haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerleistung waren und
  2. hierfür eine Rechnung erhalten haben und
  3. die Zahlung auf das Konto des Dienstleisters bzw. Handwerkers erfolgt ist (Überweisung, Verrechnungscheck). Eine Barzahlung, Baranzahlung oder Barteilzahlung wird nicht anerkannt (eine schätzweise Berücksichtigung von Handwerkskosten kommt so laut FG München nicht in Betracht).

Die Steuerermäßigungsbeträge werden von der ermittelten Einkommenssteuerzahllast direkt abgezogen. Das ist allerdings nur einmal pro Jahr möglich. Wer in einem Jahr keine Einkommensteuer zahlt, kann daher keinen Abzug von der Steuerschuld vornehmen.

Wie viel Steuern kann ich einsparen?

Seit 2009 können 20% der haushaltsnahen Dienstleistungen und höchstens 4000 €/Jahr geltend gemacht werden.

Für handwerkliche Arbeiten können ebenfalls 20% aber höchstens 1200 €/Jahr abgezogen werden.

Beide Steuerermäßigungen können nebeneinander in Anspruch genommen werden.

Warum Sie sich beeilen sollten.

Mögliche Steuervorteile sollten Sie so schnell wie möglich geltend machen, da es bald vorbei sein könnte mit den Steuerermäßigungen.

Der Bundesrechnungshof kritisierte bereits Anfang des Jahres die Steuervorteile.

Der Aufwand sei einfach zu hoch.

Demnach würden die Finanzämter in 90 Prozent aller Fälle beantragte Steuerermäßigungen einfach durchwinken. Das liege auch daran, dass bei der maschinellen Überprüfung in den Finanzämtern nur Wertgrenzen berücksichtigt würden. Es könne nicht geprüft werden, ob etwa schon Zuschüsse von anderer Stelle gewährt worden seien – was schlussendlich zu einer doppelten Förderung führe.

Insgesamt liegen die Steuerausfälle der Finanzämter bei ca. 1,8 Milliarden Euro.

Mehr Infos dazu lesen Sie auf www.sueddeutsche.de/ rechnungshof-kritik-am-steuervorteil-fuer-putzhilfen

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/rechnungshof-kritik-am-steuervorteil-fuer-putzhilfen-1.2989046

Weitere Informationen finden Sie auf www.steuertipps.de/steuern-sparen-durch-haushaltsnahe-dienstleistungen

oder in einer Veröffentlichung vom Bundesfinanzministerium über den §35a zum Thema Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und handwerkliche Arbeiten.

Mit dem Rechner für haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie Ihre Steuerersparnis direkt online berechnen.

Alle Informationen und Angaben in diesem Bericht haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr und können eine Beratung im Einzelfall beim Steuerberater nicht ersetzen.

Bild: c 766236_web_R_B_by_Tim Reckmann_pixelio.de

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